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   BFH, 05.02.1998 - VII B 246/97   

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https://dejure.org/1998,10438
BFH, 05.02.1998 - VII B 246/97 (https://dejure.org/1998,10438)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1998 - VII B 246/97 (https://dejure.org/1998,10438)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - VII B 246/97 (https://dejure.org/1998,10438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.04.1997 - C-272/95

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Deutsches Milch-Kontor

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - VII B 246/97
    Die von der Klägerin genannte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- (Urteil vom 15. April 1997 C-272/95, EuGHE 1997, I-1905) ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig, weil sie nur Kosten betrifft, die im Gegensatz zu den hier streitigen systematisch und unabhängig davon erhoben wurden, ob die Verwaltung dem Beteiligten auf dessen Antrag hin in besonderer Weise entgegengekommen war.
  • EuGH, 21.03.1991 - C-209/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - VII B 246/97
    In derartigen Fällen bestehen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung von Kosten, sofern sie im angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Dienstleistung stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Mai 1989 340/87, EuGHE 1989, 1483 Tz. 15, und vom 21. März 1991 C- 209/89, EuGHE 1991, I-1575).
  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - VII B 246/97
    In derartigen Fällen bestehen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Erhebung von Kosten, sofern sie im angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Dienstleistung stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Mai 1989 340/87, EuGHE 1989, 1483 Tz. 15, und vom 21. März 1991 C- 209/89, EuGHE 1991, I-1575).
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 68/86
    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - VII B 246/97
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten sind, wie das FG zutreffend ausgeführt hat, § 17 Abs. 5 und 6 MOG, mit denen der Gesetzgeber die vom Senat im Bereich des Marktordnungsrechts vermißte Rechtsgrundlage (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1988 VII R 68/86, BFHE 152, 377) für eine Erhebung der Kosten bei u. a. Abfertigungen außerhalb des Amtsplatzes geschaffen hat.
  • BFH, 18.08.1998 - VII R 8/98

    Kostenpflichtigkeit von Abfertigungshandlungen - Marktordnungsrechtliche

    Ein solcher Grund wird in aller Regel nur ein entsprechender Antrag des Ausführers sein, ist aber jedenfalls nicht --wie im Streitfall-- die einseitige Anordnung der Zollstelle (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Februar 1998 VII B 246/97, zur Veröffentlichung in ZfZ vorgesehen).
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